Altstadtfest mit Auflagen
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Ladenburg, 07. Juli 2010. Die Stadt Ladenburg hat heute auf einer Pressekonferenz die Bedingungen vorgestellt, unter denen das Ladenburger Altstadtfestival stattfinden kann.

So sollen die Pegel verlaufen - während des Festes werden die Lärmpegel ständig durch eine Ingenieursfirma gemessen und an das Schema angepasst. Klicken Sie auf das Bild für eine größere Darstellung. Grafik: Stadt Ladenburg
Bürgermeister Rainer Ziegler betonte auf der Pressekonferenz, dass die Stadt Ladenburg immer zwei Seiten im Blick hatte: “Wir wollten ein Fest mit hoher Qualität und gleichzeitig eine Einigung mit den klagenden Anwohnern. Dies ist uns gelungen.”
Demnach wird das Fest vom Ingenieurbüro Genest und Partner begleitet. Diese führen jeweils über 16 Stunden am Samstag und Sonntag Schallmessungen durch und sollen “steuernd” eingreifen, wenn das “Schallkontingent” überschritten werden sollte.
Im Kern geht es darum, einen “Mittelungspegel” von 85 dB(A) über den gesamten Zeitraum nicht zu überschreiten. In der Spitze darf der “mittlere Maximalpegel” 92 dB(A) nicht überschreiten.
Zwei Parteien hatten geklagt. Die Lärmmessung wird aber nur an einem Standort durchgeführt “und zwar an dem Fenster, dass der Lärmquelle am nächsten liegt”, sagte Diplom-Ingenieur Roland Jöckel: “Damit ist der andere Standort mit inbegriffen.”
Das wissenschaftlich-technische Verfahren ist eine logarithmische Rechnung. Vereinfacht ausgedrückt gibt es ein Lärmkontingent von 16 Stunden mal 85 dB(A), also in der Summe 1.360 dB(A), das insgesamt nicht überschritten werden darf. “Sie können sich das ungefähr wie die Verbrauchsmessung bei einem Auto vorstellen”, erläuterte Jöckel auf Nachfrage der Redaktion: “Auch hier ist der Verbrauch ein Mittelwert, der mal unter- und mal überschritten wird.”
Die Messung erfolgt im laufenden Betrieb – die Ingenieure geben dabei der Tontechnikfirma Anweisungen, wie der “Lärm” zu fahren ist. Im Jahr drauf soll die Tontechnikfirma aus diesen Erkenntnissen heraus dann ohne zusätzliche Messung die entsprechenden Pegel einstellen.
Ab 23:00 Uhr wird es am Samstag vorbei sein mit der Musik. Das ist im Vergleich festgelegt. Der Ausschank geht bis 1:00 Uhr in der Nacht.
“Sollte hier und da Musik aus der Konserve gemacht werden, die niemanden stört, ist das sicherlich zulässig”, sagte Bürgermeister Ziegler.
Das Argument, dass der Lärm Schäden an Gebäuden anrichten könnte, kam beim Prozess nicht mehr auf: “Wir sind hier weit unterhalb möglicher schädlicher Wirkungen”, sagte Jöckel auf Anfrage. Zudem seien die Basslautsprecher auf Untersetzern montiert, die die Schwingungen dämpfen. Hinter der Bühne wird eine schallabsorbierende Matte aufgehängt.
Download: Der gerichtliche Vergleich
Download: Das vorläufige Programm
Link: Hier finden Sie unseren Kommentar zum Thema.
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Das ladenburgblog




Das Ladenburger Altstadtfest hat eine sehr lange Tradition und ist DER Publikumsmagnet am 2. Septemberwochenende im Rhein-Neckar-Dreieck. Nicht nur das viele Menschen aus der Region kommen, nein, es sind jedes Jahr auch sehr viele überregionale Besucher auf dem Altstadtfest anzutreffen. Man kann also sagen, dass das Altstadtfest definitiv zur Attraktivität der Stadt beiträgt und noch dazu als überregionale Werbung für unsere schöne Stadt gesehen werden kann.
Vom Spass den die Bürger und Besucher dort erleben mal ganz abgesehn.
Da stellt sich einem doch die Frage warum die Kläger der Stadt Ladenburg ein sicher nicht billiges Gerichtsverfahren aufbürden, zum dem diverse Gutachter etc. geladen und bezahlt werden müssen? Ob den Klägern klar ist, dass durch ihr kleinkariertes Verhalten unnötige Kosten auf den Steuerzahler / die Stadtkasse durch Lärmmessungen etc. zukommen? Warum haben die Kläger nicht so viel Schneid an diesem Wochenende die Altstadt zu meiden und in Urlaub zu fliegen? Im Grunde haben die Kläger ja sogar in Kauf genommen, dass das Altstadtfest gänzlich abgeschafft wird oder in seiner Erscheinung so beschnitten wird, dass es jeglich Attraktivität verliert!
Wiegt den das Wohl eines einzelnen wirklich mehr als das Wohl vieler?
Wer kommt für die Kosten der Messungen auf? (…)
Anmerkung der Redaktion: Dieser Beitrag wurde gekürzt.